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Abstimmung über Änderung der Vereinsordnung

Liebe Mitglieder,

bei der vergangenen Herbst-Winterklausur 2023 haben wir mit euch darüber diskutiert, wie wir die Beiträge für halbe und ganze Anteile fairer gestalten können. Haushalte mit halbem Anteil bekommen zwar Mengenmäßig weniger Gemüse, der Aufwand für die Ernte ist bei vielen Gemüsesorten aber genauso groß wie bei ganzen Anteilen.

Bisher hat der Richtwert für den halben Anteil stets genau die Hälfte des Richtwerts für den ganzen Anteil betragen. Bei den Gemüsesorten, die stückweise verteilt werden, bekommen deshalb die halben Anteile die kleineren Exemplare. Diese sind jedoch meist mehr als halb so groß wie die Großen. Dazu ist der Aufwand für die Ernte eines kleinen Kohlkopfs auch genauso groß wie für einen großen. Ähnliches gilt für Kräuterbunde. Die Arbeitszeit für das binden eines kleinen Bundes ist genauso groß wie für einen großen. Und natürlich ist auch die Verteilung von halben Anteilen genauso zweitintensiv wie die von ganzen Anteilen.

Aus diesen Gründen sind wir gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass wir den Richtwert für einen halben Anteil von 50% eines ganzen Anteils auf 55% anheben möchten. Hierzu muss die Vereinsordnung geändert werden. Den Entwurf dazu habt ihr bereit mit dem Newsletter bekommen.

Abgestimmt wird über diesen Antrag bei der Mitgliederversammlung am 26. Januar 2024.